Berlin - Neue Entwicklungen in Sachen Organspende! Die Todesdefinition, nach welcher es Ärzten gestattet wird einem Patienten Organe zu entnehmen, wird gemäß eines neuen Gesetzesentwurfs erweitert. So sollen in Zukunft auch Menschen, die sich als Politiker für die FDP engagieren als medizinisch tot gelten und zur Entnahme von Organen freigegeben werden.
Die Deutsche Ärztekammer begrüßt den Vorstoß, wenn auch mit leichten Abstrichen. Ein Sprecher äußert sich so: “Grundsätzlich begrüßen wir die Maßnahme als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Spendenquoten, gleichzeitig gibt es ohnehin eine hohe Quote von Hirntoten unter FDP-Politikern, sodass der tatsächliche Zugewinn alles andere als üppig ausfallen dürfte! Das zeigt auch der kürzliche Vorstoß der Partei, welcher das Problem durch Entnahme ab Herz-Kreislauf-Stillstand zu mildern versuchte.”
Eine verherige Variante des Gesetzes, welche vorsah auch FDP-Wähler mit in die Definition aufzunehmen scheiterte an verfassungsrechtlichen Bedenken und an der Tatsache, dass sich der Rechtsstreit nicht lohnt, nur um etwa 30 weitere Personen zu Spendern zu machen.